GEFORDERTE JÄHRLICHE SICHERHEITSUNTERWEISUNG
Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach BGV A 1 verpflichtet, die Versicherten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Sollten Sie als Arbeitnehmer keine Sicherheitsunterweisung erhalten, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber darüber dass diese Jährlich zu erfolgen hat.
Hierfür werden speziell nach ihren Vorgaben Sicherheitsunterweisungen erstellt und vermittelt.
Folgende Einzelthemen können unterwiesen werden.
Beispiele:
Zuständigkeiten
Allgemeine Sicherheit
Unfallverhütung
Kollegialität
Gefahren des elektrischen Stroms
Umgang mit Werkzeugen
Ladungssicherung
Lärm
Brandschutz
Gifte / Gefahrenstoffe
Unfälle
Baustellenabsicherung
Gräben und Gruben
PSA
Hubarbeitsbühnen
etc.
oder eine Zusammenfassung aus mehreren Fachgebieten
Die Dauer für die Unterweisung richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Themen.
Haben wir Ihr Interesse über jährlich geforderte Sicherheitsunterweisungen geweckt.
Dann kontaktieren Sie uns!