AUSBILDUNG FÜR FLURFÖRDERFAHRZEUGE (Staplerschein)
Flurförderzeuge sind in Betrieben allgegenwärtig. Für die Bedienung ist jedoch eine fundierte und praxisnahe Ausbildung erforderlich – denn wie beim Steuern eines KFZ muss man hier geschult sein.
Gar keine oder eine mangelnde Ausbildung kann hier fatale Folgen haben.
Deshalb ist es vorgeschrieben dass der Unternehmer seine Fahrer ausbildet.
Die regelmäßige Sicherheitsunterweisung (mindestens einmal Jährlich) darf hierbei nicht außer Acht gelassen werden.
Die Ausbildung nach DGUV 68 (vormals BGV D27) erfolgt an 2 Tagen.
Auszug aus dem DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) Nummer 3 Absatz 5
3.5 Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 „Zusatzausbildung“ und Stufe 3 „Betriebliche Ausbildung“ richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebiet.
Auszug aus der DGUV
Theorie:
Rechtliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Ausführungen
Einsatzbereiche
Praxis:
Einweisung
Ausbildung
Nach erfolgreicher, theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie von uns Ihren Fahrausweis und eine Teilnahmeurkunde.
Haben wir Ihr Interesse über eine Ausbildung für Flurförderfahrzeuge (Staplerschein) geweckt.
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