AUSBILDUNG FÜR ERDBAUMASCHINEN
„Baggern kann doch jeder“ diesen Spruch hat doch jeder schon mal gehört …
Das stimmt nicht!
Auch der richtige Umgang mit Erdbaumaschinen will gelernt sein.
Hierfür schreibt die DGUV Regel 100-500 folgendes vor:
Kapitel 2.12
3.2 Anforderung an den Maschinenführer
Absatz 3 „im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben“
Auszug aus der DGUV
Diese Qualifikation kann in unserem 2-tägigen Kurs erlangt werden.
Theorie
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Anforderungen für den Betrieb
Gefahrenanalyse
Maschinentypen - Begriffsbestimmungen
Physikalische Grundlagen
Anbaugeräte
Arbeiten mit Erdbaumaschinen
Sichern und Pflegen der Maschinen
Persönliche Sicherheit des Fahrers
Praxis
Einweisung
Ausbildung
Der Praxisteil sowie die Prüfung wird auf Baugeräten aus unserem Fuhrpark (vom Minibagger bis Raupenbagger) durchgeführt.
Sie können aber auch gerne Ihre eigene Erdbaumaschine zum Praxisteil / Prüfung mitbringen und verwenden.
Haben wir Ihr Interesse über eine Ausbildung für Erdbaumaschinen geweckt.
Dann kontaktieren Sie uns!