AUSBILDUNG FÜR ERDBAUMASCHINEN
„Baggern kann doch jeder“ diesen Spruch hat doch jeder schon mal gehört …
Das stimmt nicht!
Auch der richtige Umgang mit Erdbaumaschinen will gelernt sein.
Hierfür schreibt die DGUV Regel 100-500 folgendes vor:
Kapitel 2.12
3.2 Anforderung an den Maschinenführer
Absatz 3 „im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben“
Auszug aus der DGUV
Diese Qualifikation kann in unserem 2-tägigen Kurs erlangt werden.
Theorie:
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Anforderungen für den Betrieb
Gefahrenanalyse
Maschinentypen - Begriffsbestimmungen
Physikalische Grundlagen
Anbaugeräte
Arbeiten mit Erdbaumaschinen
Sichern und Pflegen der Maschinen
Persönliche Sicherheit des Fahrers
Praxis:
Einweisung
Ausbildung
Gerne führen wir diese auch auf Ihren eigenen Maschinen durch.
Haben wir Ihr Interesse über eine Ausbildung für Erdbaumaschinen geweckt.
Dann kontaktieren Sie uns!